Regionalprogramm Fachkräftesicherung
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Veranstaltungen und Aktivitäten der Fachkräfteallianzen in den Regionen und Kreisen des Landes Baden-Württemberg umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Partnerinnen und Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene (zum Beispiel Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen). Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller dürfen Sie mit den geförderten Projekten keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Sie dürfen keine Teilnahmegebühren oder Kostenbeiträge von den Teilnehmenden erheben. Ihr Projekt ist ein strategisches Element der Jahresplanung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz, greift aktuelle regionale Herausforderungen der Fachkräftesicherung mit innovativen Formaten auf und erprobt neue Ansätze, dient der Verstärkung beziehungsweise Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit der Fachkräfteallianz. Mit dem Projekt dürfen Sie erst nach erfolgter Bewilligung beginnen. Sie müssen das Projekt innerhalb der Programmlaufzeit vom 1.4.2024 bis 31.3.2026 durchführen. Von der Förderung ausgenommen sind bereits erprobte oder marktgängige Formate, Projektformate (ausgenommen Strategieworkshop), für die Sie im Vorjahr oder in den Vorjahren bereits einen Zuschuss bekommen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.