Fördermelder

Richtlinie Berufliche Bildung ? Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

Land

Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende im Handwerk durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern. Sie können die Förderung an Dritte (zum Beispiel Organisationen des Handwerks oder Berufsbildungseinrichtungen) weiterleiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Auszubildende der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) oder Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sein. Als zuständige Handwerkskammer müssen Sie den Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen. Der Ausbildungsbetrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Sie müssen die Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung konzipieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den Lehrgang zu mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.