Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorhaben in Thüringen durchführen. Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist. Beachten Sie, dass alle Vorhaben wenigsten einem der 5 Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen zugeordnet werden können. Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen. Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.