Richtlinie Integrationsfonds
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind normalerweise kreisfreie Städte, Landkreise große kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben. Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe sind vor allem anerkannte Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wobei die Aufnahmegesellschaft einbezogen wird. Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Eine Förderung für Alphabetisierungskurse erhalten Sie nur dann, wenn diese auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive begrenzt sind und solange der Bund seine Alphabetisierungskurse für diesen Personenkreis nicht geöffnet hat.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.