Richtlinie ?Zukunftsgutscheine? des Landes Nordrhein-Westfalen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen. Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie direkt vom Kohleausstieg betroffen sein oder Ihr Geschäftsmodell transformieren, um in den auf den Europäischen Grünen Deal oder die Digitalisierung bezogenen Wachstumsfeldern des Rheinischen Reviers neue Geschäftschancen zu nutzen, und bei Antragstellung erklären, dass Ihr zu förderndes Vorhaben dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Diversifizierung bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist. Beantragen Sie eine Förderung von externer Beratung, muss das Beratungsunternehmen über praktische Erfahrungen in der Geschäftsmodelltransformation verfügen und dies durch mindestens 3 einschlägige Referenzen aus den vorangegangenen 2 Jahren nachweisen. Sie dürfen keine Unteraufträge vergeben. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.