Fördermelder

Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger sowie die anerkannten landesweit tätigen Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. Vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen. Sie müssen über ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte Ihrer Einrichtung verfügen. Sie müssen in Ihrer Einrichtung über eine entsprechende Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN oder ausreichend Anschlüsse per Netzwerkkabel) zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen verfügen oder den Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen im Rahmen Ihrer Antragsstellung planen, beantragen und entsprechend umsetzen. Beantragen Sie eine Förderung von Kosten für Fort- und Weiterbildungen, muss ein bedarfsgerechter Fortbildungsplan für Ihre hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis vorliegen. Sie erhalten keine Förderung unter anderem für Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie die laufenden Kosten, die vorrangig für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden, Kosten für Fort- und Weiterbildungen des Verwaltungspersonals Ihrer Einrichtung und die Beschaffung von Smartphones im Rahmen einrichtungsgebundener mobiler Endgeräte.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.