SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
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Sachsen · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen planen, die die Nutzung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen erhöhen und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter oder Mieterinnen und Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Zur Gewährung des Zuschusses müssen Sie ein Investitionsdarlehen der SAB in Höhe der förderfähigen Ausgaben in Anspruch nehmen. Sie müssen die technischen Vorgaben einhalten. Stellen Sie Ihren Antrag zur Förderung als Pächterin, Pächter, Mieterin, Mieter (oder als diesen Gleichgestellte oder Gleichgestellter, zum Beispiel Nießbrauchberechtigte oder Nießbrauchberechtigter oder als Person mit Wohnrecht) oder als Contractor, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers vorlegen. Sie müssen folgende Zweckbindungsfristen beachten: für Photovoltaikanlagen, die auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden (Aufdach, Fassade, Freifläche) oder auf offenen Parkplätzen installiert werden, und deren Stromspeicher 5 Jahre, für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher 12 Jahre.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.