Sachsen-Anhalt Revier 2038
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen, dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen. Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein zusätzlich durchgeführtes Vorhaben handeln, mit dem Sie normalerweise nach dem 1.1.2020 begonnen haben. Ihr Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und grundsätzlich bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet worden sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und dafür sorgen, dass die Folgekosten getragen werden. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren bei baulichen Anlagen und von 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.