Sächsisches Hausarztstipendium ? Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Humanmedizin studieren und nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die eine verbindliche Studienplatzzusage für den Studiengang Humanmedizin besitzen oder im 1. bis 6. Semester an einer Hochschule in Deutschland ? vorrangig im Freistaat Sachsen ? eingeschrieben sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen. Sie verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Förderung eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einzugehen und pro Förderjahr 24 Tage in der Praxis zu verbringen. Sie müssen Ihr Studium nach Möglichkeit im Rahmen der Regelstudienzeit durchlaufen. Zudem verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder unter bestimmten Bedingungen einer anderen Facharztrichtung zu absolvieren. Nach Abschluss der Facharztweiterbildung werden Sie binnen 6 Monaten für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch 1 Jahr pro angefangenem Förderjahr, hausärztlich oder in Ausnahmefällen auch fachärztlich in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Radebeul tätig.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.