Fördermelder

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? gelten. Bestimmte Branchen sowie Branchen mit strukturellen Überkapazitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen. Bürgschaften werden nur gewährt, wenn Sie sonstige Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung durch interessierte Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger und Mitarbeiter ausgeschöpft haben. Die Übernahme der Bürgschaft darf nicht zu einer nachträglichen Entlastung Dritter führen. Für Umstrukturierungs- und Rettungsbürgschaften sowie für vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften beachten Sie bitte die gesonderten Voraussetzungen, die Sie der Richtlinie entnehmen können. Neu gegründete Unternehmen werden in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.