Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Land
Berlin · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist technisch sowie rechtlich umsetzbar und Sie führen es in Berlin durch. Sie müssen in Ihrem Club beziehungsweise in Ihrer Spielstätte ein Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen durchführen. Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten. Sie müssen die gesetzlichen Grenzwerte bereits einhalten. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die Räumlichkeit noch mindestens 2 Jahre nutzen können. Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abschließen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.