Schulerfolg sichern
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit planen, durch die Schulabbrüche verhindert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Schulträger für die Förderung von Schulsozialarbeit und Netzwerkstellen, gemeinnützige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts für die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Projekte zur Schulsozialarbeit umsetzen, müssen Sie mit der Schule ein Konzept erarbeiten, das Aussagen zu den Zielen des Projektes sowie zu den geplanten sozialpädagogischen Hilfen, Angeboten und Aktivitäten enthält, den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen. Wenn Sie Projektträger unterstützen, beraten und begleiten, müssen Sie Sachverstand in den Bereichen ?Schulsozialarbeit?, ?Schulerfolg?, ?Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule? sowie Erfahrung in der Umsetzung von Projektmanagementprozessen nachweisen. Bei Förderung von regionalen Netzwerkstellen müssen Sie über ein aktuelles Konzept zur Vermeidung von Schulversagen verfügen, den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen und die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens sowie die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.