Fördermelder

Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe Maßnahmen durchführen, um Netzwerke der Frühen Hilfe auszubauen oder Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt als Erstempfänger. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind öffentliche, freie oder private Träger sowie freiberuflich tätige Einzelpersonen (zum Beispiel Familienhebammen). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen Ihre Maßnahme nicht vor dem 1.1.2012 begonnen haben. Sie müssen den bisherigen Ausbau des für Frühe Hilfen zuständigen Netzwerkes in Ihrem Antrag darstellen und das jeweilige Entwicklungsinteresse darlegen, die Mindestanforderungen der Leistungsleitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfüllen, Ihre Maßnahmen auf der Grundlage einer Jugendhilfeplanung ? möglichst unter Einbeziehung der Gesundheits- und Sozialplanung ? durchführen und qualifizierte Fachkräfte einsetzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.