Sonderprogramm ?Energieeffizienz in Unternehmen?
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Fördergebiet umfasst die EFRE -Schwerpunktgebiete. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich. Sie senken mithilfe Ihres Vorhabens den Endenergieverbrauch Ihres Betriebs deutlich und halten dabei folgende Mindesteinsparquoten ein: Bei technischen Anlagen einschließlich Gebäudetechnik muss eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu den bereits im Betrieb vorhandenen beziehungsweise zu ersetzenden Maschinen/Anlagen erreicht werden. Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung müssen einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 Prozent haben. Bei der Sanierung von Gebäuden muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20 Prozent unterschritten werden. Bei Neubauten muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5 Prozent unterschritten werden. Sie müssen die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs ( kWh /Jahr) durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel eine Architektin und einen Architekten, eine Beraterin und einen Berater, ein externes Planungsbüro oder einen Anlagenhersteller) nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.