Fördermelder

Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Land

Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als bayerische Kommune in die Sanierung eines Ihrer Schwimmbäder investieren, in dem Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben. Zum Badebetrieb gehörende Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen und Technikbereiche sind ebenfalls förderfähig; die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung und die Barrierefreiheit/Inklusion baulich angemessen berücksichtigen. Sie müssen das geförderte Bad für die allgemeine Nutzung öffnen, einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beitragen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre. Nicht förderfähig sind vor allem Sauna- und Gastronomiebereiche, Rutschen, Sprungtürme, reine Sprungbecken, Wellenbecken, Planschbecken oder Ähnliches.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.