Fördermelder

Sondervermögen Bürgerenergie (Bürgerenergiefonds)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die regionale bürgerschaftliche Mitwirkung an der Energiewende gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen mit 1. Wohnsitz in dem Gemeindegebiet, in dem das Gesamtprojekt durchgeführt werden soll. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An Ihrem Projekt können sich Kommunen und juristische Personen beteiligen, solange die Stimmenmehrheit bei Ihnen verbleibt. Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der Sie das Projekt mit dem Ziel des Vorhabens konkret beschreiben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf Ihr Projekt noch nicht den Reifegrad erlangt haben, der eine vollständige Darstellung der Finanzierung des Gesamtprojektes möglich macht. Sie müssen eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.