Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Bescheid der Finanzverwaltung, der eine Anerkennung Ihrer Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum umfasst, vorlegen. Das Personal in Ihrer Einrichtung muss über einschlägige fachliche Abschlüsse verfügen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.