Fördermelder

Soziale Mietwohnraumförderung ? Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie ein Neubauvorhaben für sozialen Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Baudarlehen und einen Zinszuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen. Die Gemeinde hat einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse. Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen. Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden. Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr. Im Gebäude entstehen mindestens 4 Wohneinheiten. Ihnen wird ein Baudarlehen nur gewährt, wenn sich auch die Kommune mit mindestens EUR 10.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligt. Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen. Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.