Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wohnfläche, Ausstattung und Höhe der Kosten müssen für Sie angemessen sein. Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.