Fördermelder

Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014)

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Stadterneuerung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben und Programmbereich natürliche Personen, juristische Personen, Behörden sowie öffentlich-private Partnerschaften, sofern sie ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen. Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss normalerweise ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen. Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen. Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB. Einzelmaßnahmen werden nur als Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.