Fördermelder

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE -Förderung

Land

Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten, Maßnahmen zur Lärmminderung oder Schutzmaßnahmen vor Radon planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sowie bei Maßnahmen zur Radonreduzierung zusätzlich gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleinere und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme in Sachsen umsetzen. Bei Stadtgrünmaßnahmen, aktiven Lärmschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Radonreduzierung müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter der Fläche sein oder eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen. Stadtgrünmaßnahmen können Sie nur in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen, dürfen nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb eines Waldes liegen, dürfen Sie nur mit Pflanzenarten bepflanzen oder einsäen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind, müssen Sie bei Dach- und Fassadenbegrünungen auf/an einem Gebäude umsetzen, das vor dem 31.12.2018 errichtet wurde, müssen bei Dachbegrünungen eine Vegetationsfläche von 50 Quadratmetern umfassen. Bei Lärmminderungsmaßnahmen müssen Sie einen aktuellen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vorlegen, den Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen (öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen) errichten, die tatsächliche Lärmbelastung nachweisen (tagsüber ab 65 dB (A), nachts ab 55 dB (A)), die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorlegen. Bei Maßnahmen zur Radonreduzierung müssen Sie das Vorhaben an/in einem Bestandsgebäude durchführen, das vor dem 31.12.2018 errichtet wurde, bei Antragstellung eine über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/ m3 nachweisen, die fachlich qualifizierte Planung und Umsetzung sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.