Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie investive Vorhaben für eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten mit bis zu EUR 100.000 Gesamtkosten oder Maßnahmen zur Lärmminderung mit bis zu EUR 200.000 Gesamtkosten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme in Sachsen umsetzen. Bei Stadtgrünmaßnahmen und aktiven Lärmschutzmaßnahmen müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter der Fläche sein oder eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen. Stadtgrünmaßnahmen können Sie nur in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen, dürfen nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb eines Waldes liegen, dürfen Sie nur mit Pflanzenarten bepflanzen oder einsäen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind, müssen Sie bei Dach- und Fassadenbegrünungen auf/an einem Gebäude umsetzen, das vor dem 31.12.2018 errichtet wurde, müssen bei Dachbegrünungen eine Vegetationsfläche von 50 Quadratmetern umfassen. Bei Lärmminderungsmaßnahmen müssen Sie einen aktuellen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vorlegen, den Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen (öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen) errichten, die tatsächliche Lärmbelastung nachweisen (tagsüber ab 65 dB (A), nachts ab 55 dB (A)), die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.