Fördermelder

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden, mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums auch Gemeindeverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (ISEK) vorlegen. Im Rahmen der zu fördernden Gesamtmaßnahme müssen Sie Teilmaßnahmen des Klimaschutzes beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der dazu gehörenden Infrastruktur (unter anderem energetische Gebäudesanierung, Flächenrecycling, Nutzung klimaschonender Baustoffe sowie Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen) umsetzen. Teilmaßnahmen müssen einer in ein Städtebauförderprogramm aufgenommenen Gesamtmaßnahme zugeordnet sein. Städtebauliche Einzelvorhaben müssen sich in ein städtebauliches Konzept einfügen sowie den Zielen und Zwecken der Städtebauförderung dienen. Wollen Sie Teilmaßnahmen oder städtebaulichen Einzelvorhaben durchführen, muss eine ausreichende Planungssicherheit bestehen. Sie müssen die Finanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.