Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Land
Saarland · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands. Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB), die mehrere zusammengehörige Einzelmaßnahmen umfasst. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist in ein Förderprogramm aufgenommen worden. Ihre Gemeinde erstellt für das jeweilige Gebiet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Sie legen das Fördergebiet förmlich fest. Ihre städtebauliche Maßnahme weist den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde auf, liegt im öffentlichen Interesse und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet. Sie beginnen mit Ihrer Einzelmaßnahme nicht vor der Bewilligung der Zuwendung. Je nach Art des Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.