Fördermelder

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungInfrastrukturDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, die Sie durchführen, muss es sich um eine Gesamtmaßnahme handeln. Diese Gesamtmaßnahme muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sein und wichtig sein und zügig umgesetzt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.