Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien ? StBauFR)
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als bayerische Gemeinde städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Ziel einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Bayern. Sie können die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss im Regelfall ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen. Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen. Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB. Ausschließlich mit Landes- und EU -Mitteln werden zusätzlich auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.