Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte, sowie Träger genehmigter Ersatzschulen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden. Sie müssen Ihr Projekt darstellen. Die Künstler und Künstlerinnen, Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen, die das Projekt durchführen, müssen ihre künstlerische Qualifikation durch einen tabellarischen Lebenslauf, eine Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte sowie durch Weiterbildung mit Projektbezug nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.