Fördermelder

Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern ? GutePflegeFöR)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Projekte für die Stärkung einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten und auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege planen und umsetzen, damit Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu Hause leben können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Gesamtbeschreibung des geplanten Projekts mit fachlicher Konzeption vorlegen. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.