Fördermelder

Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW

Land

Niedersachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Forschungseinrichtung außerhalb einer Universität und wirtschaftsnah forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen vor allem die Zusammenarbeit mit niedersächsischen KMU und der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft im Vordergrund stehen, insbesondere das Deutsche Institut für Kautschuktechnologie e. V. (DIK) mit Sitz in Hannover, das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) mit Sitz in Quakenbrück, das Institut für integrierte Produktion Hannover gGmbH (IPH) mit Sitz in Hannover, das Laserzentrum Hannover e. V. (LZH) mit Sitz in Hannover, das Institut für Solarenergieforschung GmbH (ISFH) mit Sitz in Emmerthal, das OFFIS e. V. (Institut für Informatik), Oldenburg (Oldenburg), das Institut für Nanophotonik Göttingen e. V. (IFNANO) mit Sitz in Göttingen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Die geförderte Forschungsinfrastruktur muss mindestens einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3- Strategie zugeordnet werden können. Sie müssen die fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Die Gesamtfnanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein. Werden GRW -Mittel eingesetzt, gelten die Regelungen des GRW -Koordinierungsrahmens. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für Neu- und Erweiterungsbauten und von 5 Jahren für Ausstattungsgegenstände einhalten. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Qualitätskriterien nach dem Scoring modell einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.