Stärkung des ökologischen Landbaus
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihnen Kosten durch Kontrollen entstehen, die aufgrund der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vorgesehen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe für Flächen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg, steuerrechtlich dem gewerblichen Bereich zugeordnete Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte auf Flächen in Baden-Württemberg erzeugen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, sowie Personen, die kleine landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften und/oder Bienen in Baden-Württemberg halten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die Bestimmungen der Europäischen Union über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ein. Den Nachweis erbringen Sie durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle, die den Betrieb gemäß der Vorschriften zum Kontrollverfahren überprüft. Das Bestehen eines Kontrollvertrags muss mindestens für den Zeitraum vom 1.3. bis 31.12. des entsprechenden Jahres bestätigt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.