Fördermelder

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen ( EFRE FEIH 2021?2027)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungsinstitut in Baden-Württemberg den Ausbau Ihrer Forschungsinfrastruktur oder die Entwicklung eines Prototyps planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), außeruniversitäre Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Zuwendungsverfahrens ? VEZ 2021?2027. Ihr Vorhaben muss ein hohes Innovationspotenzial aufweisen, einen Beitrag zur Innovationsstrategie des Landes leisten und einen Bezug zu den darin benannten Zukunftsfeldern haben, dazu beitragen, die Querschnittsziele des EFRE -Programms 2021?2027 ? Charta der Grundrechte, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung ? zu erreichen, zum spezifischen Ziel i) Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien des EFRE -Programms 2021?2027 beitragen. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Neu- und Erweiterungsbauten 15 Jahre, für mit der Förderung beschaffte sonstige Anlagegüter 5 Jahre. Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.