Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie bei dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 Schäden erlitten haben und Ihre Infrastruktur und Gebäude wieder aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Aufbauhilfen für Unternehmen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen: natürliche Personen, Vereine, Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden. Aufbauhilfen für öffentliche Infrastruktur: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und andere Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Schäden stehen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021. Ihre Schäden sind in den Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vogtlandkreis entstanden. Sie sind als Betroffene oder Betroffener unverschuldet in eine Notlage geraten. Sie erhalten keine Förderung bei Schäden, in denen keine unverschuldete Notlage vorliegt, wie Errichtung des Gebäudes ohne erforderliche Genehmigung, Errichtung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten außer innerhalb historisch gewachsener Gemeinden oder fehlende Vorsorgemaßnahmen oder Nichtdurchführung von Erfolg versprechenden Selbsthilfemaßnahmen. Ihre Schäden müssen mindestens EUR 5.000, bei Schäden an der öffentlichen Infrastruktur ab EUR 10.000 betragen. Für die Aufbauhilfen für Ihr Unternehmen gilt: Sie müssen Ihre Selbstständigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige oder Angehöriger der freien Berufe im Haupterwerb betrieben haben. Dies gilt nicht, wenn Sie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben. Der Betrieb Ihres Unternehmens wird nach Bewilligung der Förderung wieder im Freistaat Sachsen aufgenommen. Für Aufbauhilfen, die keine staatliche Beihilfe darstellen, beachten Sie die RL Starkregen- und Hochwasserschäden ? Billigkeitsleistungen 2021. In allen anderen Fällen ist die RL Starkregen- und Hochwasserschäden ? beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021 anzuwenden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.