Startfinanzierung 80
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder als ein junges Unternehmen ein Vorhaben zur Festigung Ihrer betrieblichen Existenz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Und wenn Sie sich als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk selbstständig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Sie als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk, wenn Sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Meisterprüfung ein Darlehen der Startfinanzierung beantragen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Gesamtkapitalbedarf darf EUR 250.000 je Gründerin und Gründer oder Unternehmen sowie insgesamt EUR 1 Million bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, nicht überschreiten. Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch und handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit. Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind, einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind. Als Jungmeisterin und Jungmeister müssen zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen. Bei Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen/Gesellschaftern muss mindestens eine/einer die Anforderungen für natürliche Personen erfüllen und sich innerhalb der letzten 5 Jahre selbstständig gemacht haben. Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen, wohnwirtschaftliche Vorhaben, Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder mit einer vergleichbaren staatlichen Förderung gefördert werden, Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.