Fördermelder

Startkapital-Programm des Saarlandes

Land

Saarland · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie sich im Saarland selbstständig gemacht haben, gerade ein Unternehmen gegründet haben oder dies tun wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen als Startkapital erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die zunächst nebenberuflich tätig werden oder bereits nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben, sind ebenfalls antragsberechtigt. In begründeten Fällen, insbesondere bei Frauen, die nach Erziehungszeiten wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, wird auch eine 2. Existenzgründung/-festigung gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die Förderung müssen Sie Folgendes vorlegen: ein Unternehmenskonzept, das die voraussichtliche Tragfähigkeit Ihrer angestrebten Existenzgründung schlüssig belegt, sowie einen Nachweis Ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation durch Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs unter Beifügung der üblichen Zeugnisse. Sollten trotz Ihrer vorgelegten Unterlagen Fragen zu Ihrem Unternehmenskonzept oder zu Ihrer fachlichen oder beruflichen Qualifikation offen bleiben, müssen Sie außerdem die Stellungnahme einer fachkompetenten Stelle einholen und vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Existenzgründungen im Gaststättengewerbe.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.