Fördermelder

Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie ? PflStipR)

Land

Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ab dem 2. Semester in einem primärqualifizierenden Pflegestudium an einer staatlichen bayerischen Hochschule oder in einem staatlich anerkannten solchen Studiengang an einer kirchlichen Hochschule in Vollzeit eingeschrieben sein. Sie absolvieren an einer anerkannten bayerischen Hochschule mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer sowie der Praxiseinsätze gemessen an der Regelstudienzeit im Freistaat Bayern. Sie verpflichten sich, innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Abschluss: Bachelor of Science ) oder eines einschlägigen konsekutiven Masterstudiengangs (Abschluss: Master of Science oder Master of Arts ) eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in einer Einrichtung der Akutpflege, ambulanten oder stationären Langzeitpflege, im psychiatrischen oder pädiatrischen Versorgungsbereich im Freistaat Bayern aufzunehmen und dort mindestens eine 36-monatige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Mindestumfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 72 Monaten aufrechtzuerhalten. In Härtefällen ist eine Fristverlängerung oder Verkürzung der Bindungsdauer möglich. Sie legen dem Bayerischen Landesamt für Pflege zu jedem Semesterbeginn eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.