Fördermelder

Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Medizin studieren und nach Ihrer ärztlichen Weiterbildung zur vertragsärztlichen Versorgung in einem Gebiet mit Sicherstellungsbedarf beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Erstempfängerin der Förderung ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Diese leitet den Zuschuss als Stipendium an Sie als Medizinstudierende weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines gleichgestellten Staates besitzen, als Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und sich verpflichten, nach der fachärztlichen Weiterbildung 2 Jahre (bei einer Förderung bis zu 24 Monaten) oder 3 Jahre (bei einer Förderung über 24 Monate) vertragsärztlich in einer von den Vereinbarungspartnern zu benennenden Region Sachsen-Anhalts tätig zu werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.