Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in den kommunalen Straßen- und Brückenbau in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Freistaates erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen, selbstständigen Geh- und Radwege oder Radschnellwege sowie Umsteigeparkplätze sind oder die Sonderbaulast übernehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen nach, dass Ihr Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn Sie Zuwendungen erhalten, und die übrige Finanzierung des Vorhabens gewährleistet ist. Ihr Vorhaben ist nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich. Sie berücksichtigen die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung und erfüllen sonstige rechtliche Voraussetzungen. Ihr Vorhaben ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant und schont den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen soweit wie möglich. Sie berücksichtigen die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Ihr Vorhaben ist mit städtebaulichen Planungen und Maßnahmen abgestimmt, die mit ihm zusammenhängen. Bei Förderung aus BayGVFG-Mitteln muss Ihr Vorhaben in einem Flächennutzungsplan, Generalverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.