Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen. Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen. Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten. Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.