T(h)ür Tierwohl
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Thüringen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Thüringen, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ausüben, und einen Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Tiere und Flächen gemäß der Regelungen des Förderprogramms selbst halten oder bewirtschaften. Sie müssen die Rinder über einen Zeitraum von 4 Monaten vom 1.5 bis zum 1.11. (Weidezeitraum) und Schweine dauerhaft während des Kalenderjahres nach den Regelungen des Förderprogramms halten (Verpflichtungszeitraum). Die Tiere müssen Ihnen gemäß Viehverkehrsverordnung eindeutig zuzuordnen sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.