Fördermelder

Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie ein zielgerichtetes Konzept inklusive ausführlicher Projektbeschreibung vorlegen. Sie müssen darlegen, anhand welcher Indikatoren die Erreichung Ihrer Ziele messbar sein wird und wie die Auswertung Ihrer Projektergebnisse erfolgen wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.