Fördermelder

Touristische Projekte

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Niedersachsen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterentwicklung des Tourismus planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Tourismusorganisationen, niedersächsische Mitglieder des städtetouristischen Netzwerks ? about cities? oder der Marketingkooperation ?9 Städte in Niedersachsen?, die eine Gebietskörperschaft vertreten, kommunale Gebietskörperschaften, touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit und/oder Verantwortung, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit der Umsetzung Ihres Projekts im Jahr der Bewilligung beginnen. Die Laufzeit von Projekten soll 12 Monate nicht überschreiten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.