Fördermelder

Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Bund

Bundesweit · BundesweitLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation. Ihre Maßnahme wird noch nicht in der Praxis angeboten. Ihre Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der bisherigen Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers oder beschreitet neue Wege. Ihre Maßnahme führt in der Nutztierhaltung in wesentlichen Aspekten zur Verbesserung des Tierschutzes über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.