Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Ausbildungsverhältnis muss in den Lehrlingsrollen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern eingetragen sein. Von dieser Voraussetzung kann abgewichen werden, wenn die oder der Auszubildende ihren/seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat und der Lehrlingsrolleneintrag in einem anderen Bundesland erfolgt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.