Fördermelder

Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, zum Beispiel bei Gesellschaften in der Form einer GmbH die einzelnen Personen der Betriebsgesellschaft. Angestellte eines Gewerbebetriebes sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Umsatzrückgang muss existenzgefährdend sein. Das heißt, als Betroffene oder Betroffener können Sie aus den verbliebenen Einnahmen der Geschäftstätigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken. Eigene Rücklagen und finanzielle Reserven müssen Sie zuerst ausschöpfen. Weitere Einkünfte oder privates Vermögen dürfen Ihnen nicht zur Verfügung stehen. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Beeinträchtigungen durch Ihr eigenes Verhalten beziehungsweise eigene Möglichkeiten vermieden oder gemildert werden können. Sie müssen den Gewerbebetrieb bereits vor Beginn der Baumaßnahme seit mindestens 6 Monaten an dem betroffenen Standort betrieben haben. Die Straßenbaumaßnahmen müssen unmittelbar vom Land Berlin durchgeführt werden oder wegen der Beteiligung an den Leitungsbetrieben und mehrerer Dienststellen vom Land Berlin koordiniert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.