Fördermelder

Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Land

Saarland · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen im Saarland einen Kredit für Investitionen aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Saarlandes erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Kreditnehmerin und Kreditnehmer kreditwürdig und kreditfähig sein. Es muss bei normalem wirtschaftlichen Verlauf zu erwarten sein, dass Sie den verbürgten Kredit zurückzahlen. Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 24,9 Prozent von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Damit sind der Staat, die Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts gemeint.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.