Überregionale Familien- und Seniorenförderung
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben gemeinnützige Familienverbände und Familienorganisationen in Thüringen, Träger von Familienferienstätten sowie überörtliche Einrichtungen der Familienerholung in Thüringen als freie Träger der Jugendhilfe, überörtliche Träger der Familienbildung als freie Träger der Jugendhilfe, freie gemeinnützige Träger von Maßnahmen für Familien und Senioren. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Je nach Vorhaben müssen Sie spezifische Voraussetzungen einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.