Fördermelder

Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune oder Verband im Rheinischen Revier wasserwirtschaftliche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind für Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern: juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts in dem in der EFRE /JTF Rahmenrichtlinie NRW definierten Programmgebiet, für abwassertechnische Maßnahmen: juristische Personen des öffentlichen Rechts, denen nach Landeswassergesetz die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die für die Abwasserbeseitigungspflichtigen diese Aufgabe in dem in der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW definierten Gebiet durchführen (vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde Vorhaben müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Planen Sie Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern beachten Sie bitte: Im Fall von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung müssen diese unter Beachtung der Vorgaben der ?Blauen Richtlinie? erfolgen. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern müssen Sie die Vorgaben des ?Handbuchs Querbauwerke? berücksichtigen und dabei neue Entwicklungen und Erkenntnisse beachten. Bei Förderung von abwassertechnischen Maßnahmen müssen Sie als Abwasserbeseitigungspflichtiger oder Abwasserbeseitigungspflichtige über ein nicht beanstandetes und gültiges Abwasserbeseitigungskonzept verfügen. Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfrist für Investitionen oder unbewegliche Wirtschaftsgüter von 25 Jahren. Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Unternehmen und Antragstellende, die im Rahmen des beantragten Fördergegenstandes unternehmerische Tätigkeiten im Sinne des EU -Beihilferechts ausüben, werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.