Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014?2020 ( VwV LEADER)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Umsetzung regionale Entwicklungsstrategien oder gemeinsamer Projekte verschiedener LEADER-Aktionsgebiete in Deutschland oder im europäischen Ausland planen, können Sie eine Förderung des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg sowie LEADER-Aktionsgruppen aus Baden-Württemberg, soweit sie als eingetragener Verein, Bürgerstiftung oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben im Gebiet einer oder mehrerer der insgesamt 18 LEADER-Aktionsgruppen durch. Ihr Vorhaben ist einem Handlungsfeld nach dem regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet und leistet einen Beitrag zu dessen Umsetzung. Es liegt ein positiver Beschluss der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe auf der Grundlage des von ihr festgelegten Projektauswahlverfahrens einschließlich der Projektauswahlkriterien vor. Je nach Vorhaben gelten besondere Zweckbindungsfristen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.