Fördermelder

Umsetzung des Landesaktionsplans ?einfach machen? ? unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Inklusion anstoßen und so dazu beitragen, den Landesaktionsplan ?einfach machen? umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Als Landeseinrichtung sind Sie von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Vorhaben müssen einen inklusiven Ansatz verfolgen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Kursen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen-Anhalt haben und die Maßnahme muss mindestens 8 Personen (ohne Tagungspersonal) erreichen. Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, Barrierefreiheit herzustellen und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten zu verbessern. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Maßnahmen und von 5 Jahren für alle anderen Vorhaben beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.