Fördermelder

Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen. Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit den im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention gelisteten Maßnahmen in Einklang stehen. Dabei müssen Sie den integrativen Ansatz durch einen inklusiven ersetzen. Sie müssen Ihr Projekt zeitlich, finanziell und thematisch abgrenzen. Der beantragte Zuschuss muss in seiner Höhe erforderlich sein, damit Sie das Ziel Ihres Vorhabens erreichen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.